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Bit Marketing LLC – Prelaunch.com

09 Mai

Bit-Prelaunch löscht eigene Facebookgruppe, zensiert kritische Anfragen auf der eigenen Webseite, aber gibt keinerlei Antworten auf die zahlreichen Fragen geprellter „Spender“!

Der „Macher“ oder die „Macherin“ haben es bis jetzt nicht für nötig befunden sich in irgendeiner Form für ihr Fehlverhalten zu rechtfertigen oder sich bei den von ihm oder ihr geprellten Programmnutzern zu entschuldigen bzw. darüber Auskunft zu geben wie man beabsichtigt den entstandenen Schaden zu begrenzen oder wie die Rückabwicklung erfolgen soll. Laut Homepage bit-prelaunch.com wurden 1.656 Accounts angelegt. Aus dem involvierten Personenkreis ist zu hören, dass angeblich nur ein Bruchteil der angelegten Accounts bezahlt wurden. Wie hoch ist denn dieser angebliche Bruchteil?

Wenn man laut offiziellen Angaben Tage und Nächte damit verbringt nur die tatsächlich bezahlten Accounts in das System von Welfunding.com zu „übertragen“, scheint der Bruchteil ja nicht wirklich gering zu sein. Zumal man sich ja nach eigenem Bekunden „bestens mit dem System Welfunding auskenne“. Oder wurden die „Platzierungen “ so mühsam ausgetüfftelt, dass man selber den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen konnte? Wurden eventuell nur einige wenige besonders bevorzugt, also die Personen, die bereits wenige Minuten nach offizieller Beendigung der „Prelaunch“ noch in der Bit-Prelaunch Facebookgruppe ihre erhaltenen Zahlungseingänge rausposaunten?

Es bleiben tatsächlich zu viele Fragen offen und ungeklärt. Oder ist man tatsächlich dem auf der Homepage geschriebenen Slogan gefolgt . . . .

Wir haben uns entschieden unsere finanzielle Zukunft in die eigenen Hände zu nehmen und uns unabhängig von Politik und anderen Manipulatoren zu machen!

bit-prelaunch supermatrix

1.656 Accounts X 0.071 BTC = 117.576 BTC

Bitcoin Kurs 09. Mai 2017 = 1.576,81 €

185.395 EUR

Da der „Macher“ oder die „Macherin“ keinerlei konkreten Angaben machen wollen, ist bis auf weiteres davon auszugehen, dass bei diesem billigen „Coup“  mal gerade etwas mehr als 185.000 EUR eingesackt wurden. Auf diese Summe wird sich dann wohl auch der Streitwert im Zivilprozess ermitteln lassen. Die Beweislast, das es nicht so ist, liegt demnach bei dem oder den Beklagten.

 

 

 
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Verfasst von - 9. Mai 2017 in Allgemein

 

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